Pferdehaftpflichtversicherung
Pony drausen Ponys und Pferde sind genau wie Hunde im Zweifelsfall unberechenbar. Falls ein Unfall passiert, hat der Pferdehalter nach dem BGB § 833 die Kosten zu tragen, egal ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Von diesem Standpunkt her ist eine Pferdehaftpflicht gut angelegtes Geld. Es sollte jedoch keine x-beliebige Haftpflicht abgeschlossen werden, da es sehr unterschiedliche Leistungen gibt und der ein oder andere Haken zu beachten ist.

So ist eine Pferdehaftpflichtversicherung teurer, wie eine Ponyhaftpflichtversicherung. Nun darf man nicht den Fehler machen und nach der Rasse gehen; Pferdeversicherungen werden nach der Größe abgeschlossen. So werden Ponies in den meisten Versicherungen bis 148 cm Stockmaß versichert, alles was darüber hinaus läuft, zählt als Pferd. Ein Deutsches Reitpony, welches ein Endmaß von 149 cm oder größer hat, muss daher als Pferd versichert werden. Wird es als Pony versichert, ist die Gefahr sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung in einem Schadensfall nicht zahlt, da von arglistiger Täuschung ausgegangen wird.

Es ist sinnvoll, die Deckungssumme nicht zu niedrig anzusetzen. Ab 5 Mio sollte es sein, besser sind 10 Mio. Das hört sich im ersten Moment sehr viel an, aber bei einem Autounfall mit mehreren Insassen, wo eventuell ein Leben lang Rente gezahlt werden muss, laufen sehr schnell hohe Kosten an.

Auch sollte vor einem Vertragsabschluß überlegt werden, wozu das Pony gebraucht und wie es gehalten wird. Wird das Pony in einem eigenen Offenstall oder Laufstall gehalten, sollte diese Haltungsform explizit versichtert sein, steht das Pony in einem Reitstall, müssen Mietsachschäden berücksichtigt werden. Manche Versicherungen möchten für das Absichern des Fahrens mit einer Kutsche einen Aufschlag haben; schnell winkt man hier ab, da das Pony nur zum Reiten genutzt wird. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass in einem Versicherungsfall das Spannen vor einen Schlitten genauso als Kutschfahrt gilt, wie das Longieren mit einem Kappzaun.

Ein weiterer schwerwiegender Punkt ist das Fremdreiterrisiko und eine Reitbeteiligung. Selbst bei einem schriftlichen Vertrag mit der Reitbeteiligung, in welchem festgehalten wird, dass diese in einem Schadensfall für die Kosten aufkommt, haftet der Pferdehalter, wenn die Reitbeteiligung vom Pferd fällt. Daher muss sowohl der Fremdreiter, als auch die Reitbeteiligung versichert sein.

Bei Stuten kann sich durchaus Nachwuchs einstellen, daher sollte in einer Pferde- oder Ponyhaftpflicht das Fohlen bis mindestens 3 Monate mitversichert sein, bei Hengsten muss ein ungewollter Deckakt in der Versicherung enthalten sein.

Nimmt das Pony an Turnieren teil, muss sowohl die Teilnahme als auch der Transport dorthin abgedeckt sein. Hier ist zu beachten, dass manche Versicherungen zwar eine Turnierteilnahme abdecken, aber speziell die Ponyrennen ausklammern. Als Wanderreiter überschreitet man vielleicht Grenzen in andere Länder; wenn dort etwas passiert, zahlt noch lange nicht jede Versicherung; also ist es sinnvoll auch hier ein Auge drauf zu werfen.

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